Hinweisgeber

Hinweismanagementsystem und Meldestelle

Zielsetzung

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie auch betrieblicher Richtlinien stellt die Grundanforderung für alle Aktivitäten von RENNSTEIG dar. Um dies sicherzustellen, verfügt RENNSTEIG über ein Compliance Management. 

Zwecks ständiger Optimierung des Compliance Managements haben wir, auch unter Berücksichtigung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), ein Hinweismanagementsystem und eine geeignete Meldestelle geschaffen.
Das Hinweismanagementsystem bietet ein geregeltes Verfahren für den Umgang mit Hinweisen auf mögliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie sonstige Rechtsverstöße im Anwendungsbereich des HinSchG. Das System dient dazu, dem Verdacht von Rechtsverstößen in angemessener Weise nachzugehen und dabei einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten. 

Wer kann sich melden?

Das Hinweismanagementsystem richtet sich sowohl an die bei RENNSTEIG Beschäftigten als auch an Externe wie z.B. Kunden, Wettbewerber und das regionale Umfeld.

Ombudsmann als Meldestelle und weiteres Verfahren

Als Meldestelle und vertrauensvoller Ansprechpartner steht Hinweisgebern Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck als externer Ombudsmann zur Verfügung. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Hinweisen auf straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße. Er kann telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden und führt auf Wunsch auch persönliche Gespräche mit Hinweisgebern.

Die erhaltenen Hinweise, insbesondere die Identität des Hinweisgebers und sonstiger in einer Meldung genannter Personen werden streng vertraulich und unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange behandelt.
Der Ombudsmann ist vertraglich verpflichtet, die Anonymität des Hinweisgebers, sofern von diesem gewünscht, gegenüber dem Unternehmen sicherzustellen. Hinweisgeber haben aber auch die Möglichkeit, bereits bei der Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann anonym zu bleiben.
Hinweise auf konkrete Verdachtsfälle leitet der Ombudsmann, sofern gewünscht unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers, mit einer Erstbewertung an die für die Weiterbearbeitung von Hinweisen zuständige Stelle von RENNSTEIG, Frau Janine Krauße (Leiterin Personalwesen) weiter. Diese behandelt die erhaltenen Hinweise und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten streng vertraulich. Spätestens drei Monate nach erfolgtem Hinweis gibt der Ombudsmann dem Hinweisgeber eine Rückmeldung zum erfolgten Umgang mit dem Hinweis.

Der Ombudsmann hält ebenso wie die zuständige Stelle bei RENNSTEIG Informationen zu weiteren Meldemöglichkeiten bereit.

 

Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck
GAZEAS NEPOMUCK
Rechtsanwälte PartG mbB (Köln)

Erreichbarkeit des Ombudsmanns


Tel: 0221 975858285
0173 323 9723

Mo. - Fr. 08:00 - 19:00 Uhr
Sa. 09:00 - 17:00 Uhr

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